Fachübergreifend
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Mehr InfosBundesland | Prüfkatalog | Download | Gültig bis |
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Bundesweit | OKKSA FÜ.B V6.03 | in den bundeslandspezifischen Zertifikaten enthalten | 24.06.2027 |
Jedes Programm für den kommunalen Einsatz muss bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen des Abschnitts „Fachübergreifende Programmanforderungen“ sind Aspekte der Softwarequalität dargestellt, welche in allen Einsatzbereichen gelten.
Folgende Programmaspekte werden dabei betrachtet:
- sichere Speicherung, übersichtliche Darstellung, Druckbarkeit und Archivierung von Sachverhalten und Vorgängen,
- Klarheit und Sicherheit von Abläufen und Bedienvorgängen,
- Korrektheit von Berechnungen und Algorithmen,
- Fachlicher Zugriffsschutz, Personendatenschutz,
- Protokollierung von Verarbeitungsvorgängen,
- Ablaufsicherheit,
- Qualität und Korrektheit der Benutzer- und Systemdokumentation,
- Online-Hilfe,
- Benutzerverwaltung,
- Schnittstellenqualität,
- Einbindung von Signaturanwendungskomponenten in Fachverfahren,
- Nutzung von browserorientierten Bedienoberflächen im Intranet- und Internetumfeld.
Die fachübergreifenden Programmanforderungen widerspiegeln wichtige allgemeine Grundsätze der Nutzung von automatisierten Verfahren für den Finanzbereich, wie sie in den GoB, GoBD, Sicherheits-, Datenschutznormen und weiteren für Kommunen geltenden Gesetzen und Vorgaben formuliert sind.
OKKSA präferiert eine Prüfung nach fachübergreifenden und fachspezifischen Kriterien. Deshalb werden bei Prüfungen nach den OKKSA Kriterien auch die fachgebietsspezifischen Kriterien des jeweiligen Softwareeinsatzgebietes (z. B. Doppik) mitgeprüft. Ein entsprechend geprüftes Fachverfahren muss also immer mindestens nach FÜ.B und einem fachspezifischen Anforderungskatalog gerpüft sein.
Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V
Zum Beginn der SeiteVorherige Zertifikate finden Sie in unserer Knowledgebase unter dem KB-Eintrag 6384.
Bundesland | Prüfkatalog | Download | Gültig bis |
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Brandenburg | DP.BR V9.10 doppisch | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Hessen | DP.HE V9.10 doppisch | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Nordrhein-Westfalen | DP.NW V9.10 doppisch | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Schleswig - Holstein | DP.SH V9.10 doppisch | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Sachsen - Anhalt | DP.ST V9.10 doppisch | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Im Rahmen der OKKSA-Center DP.xx werden Anforderungen an Software für die kommunale doppelte Buchführung nach den Vorgaben der Finanzgesetze der einzelnen Bundesländer abgestimmt.
Im Einzelnen wird untersucht, welche konkreten Funktionen die kommunale Finanzsoftware in den einzelnen Teilbereichen des Finanzwesens zu leisten hat:
- Haushaltsplanung
- Haushaltssystematik und deren Abbildung durch die Software
- Softwareunterstützung für den Planerstellungsprozess
- automatisierte Erzeugbarkeit der Plandokumente (Ergebnisplan, Finanzplan, Anlagen zum Plan)
- Nachtragsplanung
- Bewirtschaftung
- Grundsätzliche Bereitstellung von Bewirtschaftungs- und Überwachungsmechanismen durch die Software
- Auskünfte und Kontrollmechanismen zur Mittelüberwachung
- Budgetüberwachung
- Anordnungen (inkl. elektronische Unterschrift, Daueranordnungen, Verrechnungen)
- Sperren
- Buchführung
- Anordnungsbasierte Buchungen
- Buchungsdurchführung
- Übernahme von Buchungen aus Nebenbüchern
- Buchungsübersichten und Auswertungen
- Tagesabstimmung
- Forderungsverfolgung ö/r Forderungen (Stundung, Säumnis, Niederschlagung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung)
- Jahresabschluss
- Jahresabschlussaktivitäten
- Erstellen Erfolgsrechnung
- Bilanz
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Anlagen zum Jahresabschluss
- Anlagenbuchhaltung
- Verwaltung der Vermögensgegenstände
- Bewertungsinformationen
- Ermittlung der Abschreibungen
- Sonderposten
- Inventurunterstützung
Grundlage für die Formulierung der Kriterien sind die Einzelregelungen insbesondere der Gemeindehaushaltsverordnung und der Muster dazu.
Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V.
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Thüringen | FW.TH V5.02 | Zertifikat und Prüfbericht | 24.06.2027 |
Dieser Bereich umfasst die Kernbereiche des kommunalen Finanzwesens, insbesondere die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung, das Kassen- sowie das Rechnungswesen.
Der Anforderungskatalog zu diesem Bereich enthält bundeslandspezifische Besonderheiten, die aus Unterschieden in den jeweiligen Landesgesetzgebungen herrühren.
Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V
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Freistaat Sachsen | VwV PHB-HKR.Doppik | Zertifikat | 08.09.2028 |
Freistaat Sachsen | VwV PHB-HKR.Doppik | Zertifikat | 13.10.2023 |
Freistaat Sachsen | VwV PHB-HKR.Doppik | Zertifikat | 27.12.2018 |
Freistaat Sachsen | VwV PHB-AP.Doppik | Zertifikat | 27.12.2018 |
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Allgemeinen Anforderungen an Finanzverfahren nach den Regeln der Doppik
weitere Informationen zur SAKD hier.
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Bundesweit | IDW PS 880 | Bescheinigung | 06.08.2013 |
Die AIOS GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft) bescheinigt nach IDW PW 880 bei sachgerechter Anwendung von proDoppik eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
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NRW | § 94 Absatz 2 GO NRW | Zulassungsbescheinigung für 5.03 | 15.05.2023 für 5.04 |
NRW | § 94 Absatz 2 GO NRW | Zulassungsbescheinigung für 5.03 | 15.05.2023 für 5.03 |
NRW | § 94 Absatz 2 GO NRW | Zulassungsbescheinigung für 5.02 | 04.08.2022 für 5.02 |
NRW | § 94 Absatz 2 GO NRW | Zulassungsbescheinigung für 5.01 | 18.11.2021 für 5.01 |
Die gpaNRW erteilt die Zulassung für proDoppik zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW, welche für die nächsten 5 Jahre bis zum 18.11.2026 gültig ist.
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