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pro Doppik

Zertifikate

TüViT – Fachübergreifend
BundeslandPrüfkatalogDownloadGültig bis
BundesweitOKKSA FÜ.B V6.03in den bundeslandspezifischen Zertifikaten enthalten24.06.2027

Jedes Programm für den kommunalen Einsatz muss bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen des Abschnitts „Fachübergreifende Programmanforderungen“ sind Aspekte der Softwarequalität dargestellt, welche in allen Einsatzbereichen gelten.

Folgende Programmaspekte werden dabei betrachtet:

  • sichere Speicherung, übersichtliche Darstellung, Druckbarkeit und Archivierung von Sachverhalten und Vorgängen,
  • Klarheit und Sicherheit von Abläufen und Bedienvorgängen,
  • Korrektheit von Berechnungen und Algorithmen,
  • Fachlicher Zugriffsschutz, Personendatenschutz,
  • Protokollierung von Verarbeitungsvorgängen,
  • Ablaufsicherheit,
  • Qualität und Korrektheit der Benutzer- und Systemdokumentation,
  • Online-Hilfe,
  • Benutzerverwaltung,
  • Schnittstellenqualität,
  • Einbindung von Signaturanwendungskomponenten in Fachverfahren,
  • Nutzung von browserorientierten Bedienoberflächen im Intranet- und Internetumfeld.

Die fachübergreifenden Programmanforderungen widerspiegeln wichtige allgemeine Grundsätze der Nutzung von automatisierten Verfahren für den Finanzbereich, wie sie in den GoB, GoBD, Sicherheits-, Datenschutznormen und weiteren für Kommunen geltenden  Gesetzen und Vorgaben formuliert sind.

OKKSA präferiert eine Prüfung  nach fachübergreifenden und fachspezifischen Kriterien. Deshalb werden bei Prüfungen nach den OKKSA Kriterien auch die fachgebietsspezifischen Kriterien des jeweiligen Softwareeinsatzgebietes (z. B. Doppik) mitgeprüft. Ein entsprechend geprüftes Fachverfahren muss also immer mindestens nach FÜ.B und einem fachspezifischen Anforderungskatalog gerpüft sein.

Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V

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TüViT – doppisch

Vorherige Zertifikate finden Sie in unserer Knowledgebase unter dem KB-Eintrag 6384.

BundeslandPrüfkatalogDownloadGültig bis
BrandenburgDP.BR V9.10 doppischZertifikat und Prüfbericht24.06.2027
HessenDP.HE V9.10 doppischZertifikat und Prüfbericht24.06.2027
Nordrhein-WestfalenDP.NW V9.10 doppischZertifikat und Prüfbericht24.06.2027
Schleswig - HolsteinDP.SH V9.10 doppischZertifikat und Prüfbericht24.06.2027
Sachsen - AnhaltDP.ST V9.10 doppischZertifikat und Prüfbericht24.06.2027

Im Rahmen der OKKSA-Center DP.xx werden Anforderungen an Software für die kommunale doppelte Buchführung nach den Vorgaben der Finanzgesetze der einzelnen Bundesländer abgestimmt.

Im Einzelnen wird untersucht, welche konkreten Funktionen die kommunale Finanzsoftware in den einzelnen Teilbereichen des Finanzwesens zu leisten hat:

  • Haushaltsplanung
    • Haushaltssystematik und deren Abbildung durch die Software
    • Softwareunterstützung für den Planerstellungsprozess
    • automatisierte Erzeugbarkeit der Plandokumente (Ergebnisplan, Finanzplan, Anlagen zum Plan)
    • Nachtragsplanung
  • Bewirtschaftung
    • Grundsätzliche Bereitstellung von Bewirtschaftungs- und Überwachungsmechanismen durch die Software
    • Auskünfte und Kontrollmechanismen zur Mittelüberwachung
    • Budgetüberwachung
    • Anordnungen (inkl. elektronische Unterschrift, Daueranordnungen, Verrechnungen)
    • Sperren
  • Buchführung
    • Anordnungsbasierte Buchungen
    • Buchungsdurchführung
    • Übernahme von Buchungen aus Nebenbüchern
    • Buchungsübersichten und Auswertungen
    • Tagesabstimmung
    • Forderungsverfolgung ö/r Forderungen (Stundung, Säumnis, Niederschlagung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung)
  • Jahresabschluss
    • Jahresabschlussaktivitäten
    • Erstellen Erfolgsrechnung
    • Bilanz
    • Finanzrechnung
    • Teilrechnungen
    • Anlagen zum Jahresabschluss
  • Anlagenbuchhaltung
    • Verwaltung der Vermögensgegenstände
    • Bewertungsinformationen
    • Ermittlung der Abschreibungen
    • Sonderposten
    • Inventurunterstützung

Grundlage für die Formulierung der Kriterien sind die Einzelregelungen insbesondere der Gemeindehaushaltsverordnung und der Muster dazu.

Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V.

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TüViT – kameral
BundeslandPrüfkatalogDownloadGültig bis
ThüringenFW.TH V5.02 Zertifikat und Prüfbericht24.06.2027

Dieser Bereich umfasst die Kernbereiche des kommunalen Finanzwesens, insbesondere die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung, das Kassen- sowie das Rechnungswesen.
Der Anforderungskatalog zu diesem Bereich enthält bundeslandspezifische Besonderheiten, die aus Unterschieden in den jeweiligen Landesgesetzgebungen herrühren.

Die Zertifikatsbeschreibung stammt vom OKKSA e. V

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SAKD – HKR Doppik
BundeslandPrüfkatalogDownloadGültig bis
Freistaat SachsenVwV PHB-HKR.DoppikZertifikat08.09.2028
Freistaat SachsenVwV PHB-HKR.DoppikZertifikat13.10.2023
Freistaat SachsenVwV PHB-HKR.Doppik
Zertifikat27.12.2018
Freistaat SachsenVwV PHB-AP.DoppikZertifikat27.12.2018

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Prüfhandbuch über die erforderlichen technischen Standards für Programmzulassungen im Bereich des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie der Allgemeinen Anforderungen an Finanzverfahren nach den Regeln der Doppik

weitere Informationen zur SAKD hier.

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IDW – Standard PS 880
BundeslandPrüfkatalogDownloadAusgestellt am
BundesweitIDW PS 880Bescheinigung06.08.2013

Die AIOS GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft) bescheinigt nach IDW PW 880 bei sachgerechter Anwendung von proDoppik  eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

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NRW – gpaNRW
BundeslandPrüfkatalogDownloadAusgestellt am
NRW§ 94 Absatz 2 GO NRWZulassungsbescheinigung für 5.0315.05.2023 für 5.04
NRW§ 94 Absatz 2 GO NRWZulassungsbescheinigung für 5.0315.05.2023 für 5.03
NRW§ 94 Absatz 2 GO NRWZulassungsbescheinigung für 5.0204.08.2022 für 5.02
NRW§ 94 Absatz 2 GO NRWZulassungsbescheinigung für 5.0118.11.2021 für 5.01

Die gpaNRW erteilt die Zulassung für proDoppik  zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW, welche für die nächsten 5 Jahre bis zum 18.11.2026 gültig ist.

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