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Neuigkeitenübersicht 2021


Finanzlösung proDoppik von H&H erhält Zulassung von der gpaNRW 24. November 2021

Seit dem 01.01.2021 dürfen gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.

Um diesen Anspruch gerecht zu werden, hat H&H im Januar 2020 den Antrag zur Prüfung bei der gpaNRW eingereicht und daraufhin eine vorläufige Zulassungsbescheinigung erhalten.

Nach nun erfolgter Überprüfung der Anforderungen durch die gpaNRW erhielt proDoppik in der Version 5 die Zulassung, welche für die nächsten 5 Jahre bis zum 18.11.2026 gültig ist.

Die Prüfung beinhaltete folgende Bestandteile:

• aus Teil 1
Allgemeine Anforderungen

• aus Teil 2
Anforderungen des doppischen Finanzwesens

  • Haushaltsplanung
  • Haushaltsbewirtschaftung
  • Buchführung
  • Zahlungsabwicklung (Kasse)
  • Forderungs- und Vollziehungsmanagement
  • Jahresabschluss
  • Bilanz
  • Anlagenbuchhaltung.

Damit erhielt das Finanzwesen proDoppik von H&H, neben den schon vorhandenen Zertifikaten der TüVIT, der SAKD sowie der Zertifizierung nach IDW PS 880, eine weitere Bescheinigung.

Mit dieser erfüllen H&H-Kunden in Nordrhein-Westfalen, wie z.B Stadt Witten, Stadt Lünen, Stadt Velbert, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Beckum, Stadt Haan, Stadt Verl, Stadt Jüchen und auch zukünftig die Stadt Rheine den Anforderungen aus dem § 94 Absatz 2 GO NRW.

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H&H-News 2021 03. November 2021

Aktuelle Informationen rund um H&H und proDoppik, sowie Themen aus dem Bereich der Finanzverwaltung.

Folgende Beiträge sind in dieser Ausgabe enthalten:
– KDO – Engere Zusammenarbeit mit einem der führenden kommunalen Rechenzentren
– Partnerschaft Symvaro, Anbieter von Waterloo einer Lösung für Zählerablesung / Zählertausch
– H&H erweitert sein Partnernetzwerk um LGFinance, einem Softwareanbieter für Vertragsmanagement
-Inventur des unbeweglichen Vermögens
– DokuFIS zur einheitlichen Anbindung an DMS-Systemen
– und vieles mehr …

Weitere Ausgaben
H&H News 2022/23
H&H News 2021
H&H News 2020
H&H News 2019
H&H News 2017
H&H News 2016

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H&H führt erste OZG-Umsetzungen ein 15. Juni 2021

Das OZG ( Onlinezugangsgesetz) ist mittlerweile in aller Munde! Mit diesem Artikel möchten wir einen Einblick in das Thema geben und über unseren aktuellen Umsetzungsstand informieren.

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hat Deutschland beim Angebot von digitalisierten Verwaltungsleistungen einen großen Nachholbedarf. Dabei könnte die Digitalisierung den Zugang zu Leistungen für Bürger und Unternehmen einfacher, besser zugänglich und zugleich für die Verwaltung effizienter werden lassen. Alle Beteiligten haben also ein großes Interesse, die Digitalisierung voranzutreiben.

Auf diesem Weg ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) ein wesentlicher Schritt. Mit dem OZG wurde der gesetzliche Rahmen für die digitale Transformation der Verwaltung geschaffen. Bund, Länder und Kommunen haben die Verpflichtung, bis Ende 2022 alle digital nutzbaren Verwaltungsleistungen online zur Verfügung zu stellen. Das beinhaltet unter anderem auch die Verantwortung für gewisse einheitliche Standards, um die Kompatibilität der verschiedenen Teilbereiche zu ermöglichen.

Nicht zuletzt zu diesem Zweck ist die Übereinkunft getroffen worden, einen Portalverbund anzubieten. In diesem Zusammenschluss mehrerer Portale geht es insbesondere um Nutzerfreundlichkeit. Mit einem Servicekonto können Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen Leistungen mehrerer Verwaltungen nutzen. Sie können sich einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekontos.

Für die Umsetzung des Ziels, alle Leistungen digital verfügbar zu machen, sind umfangreiche Arbeiten erforderlich:

  • Das Finanzverfahren muss zukünftig mit den Portalen kommunizieren, um Antragsdaten zu verarbeiten.
  • Der Bearbeitungsstand ist an das Servicekonto zu übergeben.
  • Bei Verwaltungsleistungen mit Gebührentatbestand ist die Bezahlung einzubeziehen.

H&H hat bereits 2019 eine Projektgruppe gebildet, die sich mit der Umsetzung der Anforderungen des OZG beschäftigt und eine intensive Arbeit leistet.
Wir stellen sicher, dass sie als Verwaltung die Anfragen Ihrer Kunden von Ihrem Webportal aus unkompliziert an proDoppik weiterleiten können. So können sie umgehend die Anfragen bearbeiten und die notwendigen Informationen bzw. Dokumente und Bescheide erstellen und zurücksenden.

Für das OZG wurde ein Umsetzungskatalog erstellt. In ihm sind alle Leistungen erfasst, systematisiert und beschrieben. Wir planen, alle in proDoppik betroffenen Funktionen zu diesen Leistungen zu bearbeiten.

Zusammen mit der KSM / Kommunalservice Mecklenburg AöR haben wir ein Pilotprojekt gestartet. Das Ziel des Projektes ist eine Entwicklung von Online-Services in proDoppik unter Einbindung eines Archivsystems und einem Bürgerportal. Mit dem Pilotprojekt sammeln wir bei der Entwicklung und Implementierung des OZG praktische Erfahrungen. Dazu gehören im ersten Schritt die An-, Ab- und Ummeldung eines Hundes. Ein weiterer Schritt ist die Installation einer Online-Auskunft über ein Personenkonto sowie die Bearbeitung von offenen Forderungen der Bürger mittels eines Bürgerportals.. Es freut uns besonders, dass wir die Stadt Schwerin als Partner für dieses Pilotprojekt gewinnen konnten.

Als nächsten Schritt entwickeln wir zurzeit eine Umgebung für den Datei-Eingang. Alle Einträge/Dokumente, die von einem Webportal bereitgestellt werden, werden in der sogenannten proDoppik „Postbox“ eingelesen, analysiert und anhand der LeiKa-ID automatisch zu der entsprechenden Organisationseinheit weitergeleitet. Dabei werden aktuelle Statusmeldungen zum Stand der Bearbeitung aus proDoppik im Postfach des Antragstellers bereitgestellt. Im Weiteren soll den Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben werden, sich über ihre offenen und bereits getätigten Zahlungen zu informieren und über verschiedene Zahlungsplattformen direkt Zahlungen zu leisten.

Bezahlprozesse können schon jetzt über pmPayment (govconnect), epay21 (von ekom21) und zukünftig ePayBL automatisiert in der H&H-Umgebung verarbeitet werden.

Zu effektiven Umsetzung des OZG und zur Unterstützung unserer Kunden sind wir als H&H vielfach intern und extern vernetzt. So arbeiten wir in übergreifenden, deutschlandweit tätigen Arbeitsgruppen mit (z.B. „CMS / Portale“ vom DataBund). Damit sind wir immer auf dem aktuellen Stand des deutschlandweiten Umsetzungsprozesses.

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Abstimmung für den eGovernment Awards 2021- H&H ist nominiert 27. Mai 2021

In den letzten beiden Jahren zählten wir von H&H mit der Finanzsoftware proDoppik bei der Wahl des eGovernment Awards zu den erfolgreichen Gewinnern.

Diese Wertschätzung zeigt, das wir mit unseren Lösungen eine sehr gute Unterstützung zur Bewältigung der Aufgaben im Finanzbereich der Kommunalverwaltung bieten.

Auch in diesem Jahr wurde H&H mit proDoppik für den eGovernment Awards 2021 nominiert!

Um diesen Erfolg zu wiederholen, würden wir uns freuen, wenn Sie bis zum 26.07.2021 unter dem folgenden Link für H&H in der Kategorie Finanz-Management stimmen.

>> zur Abstimmung eGovernment Award 2021

Geschäftsführer Frank Henning, H&H (links) und
Geschäftsführer Stephan Hauber, HSH (rechts) mit Ihren Auszeichnungen
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H&H spendet 2.000,00 EUR zur Unterstützung einer Tageseinrichtung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen 06. Januar 2021

Beginnend mit den außergewöhnlichen Umständen des Jahres 2020 führte dies bei uns allen zu harten Einschnitten in unserem täglichen Leben. Für manche Menschen sind diese Einschränkungen existenzbedrohend und sie sind darum auf Unterstützung angewiesen.

Daher hat H&H, wie auch schon in den letzten Jahren, auf das Versenden von Weihnachtskarten verzichtet und spendet 2.000,00 EUR für Evas Haltestelle, einer Tageseinrichtung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen des SkF e.V. Berlin.

Dort wird den Frauen ein Schutz- und Ruheraum geboten, Waschmaschine und Dusche können genutzt werden. Weiterhin werden Kleidung, Essen und Trinken bereitgestellt. Neben diesen Dingen des täglichen Bedarfs besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung in dieser Einrichtung.

Wir bedanken uns auch bei unseren Kunden für das Verständnis, dass der Weihnachtsgruß nicht in Form einer Weihnachtskarte gesendet wurde.

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