Verlängerung der TüViT-Zertifikate
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird die rechtmäßige Leistungsfähigkeit unseres kommunalen Finanzverfahrens proDoppik in regelmäßigen Abständen geprüft.
Aufgrund der Beendigung des Zulassungszeitraums hat der TüViT erneut proDoppik geprüft. Bis zum 30.11.2019 gilt das neue Zertifikat für den doppischen und kameralen Prüfbereich, sowie für Gesamtabschluss und Vollstreckung.