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Finanzlösung proDoppik von H&H erhält Zulassung von der gpaNRW

Seit dem 01.01.2021 dürfen gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.

Um diesen Anspruch gerecht zu werden, hat H&H im Januar 2020 den Antrag zur Prüfung bei der gpaNRW eingereicht und daraufhin eine vorläufige Zulassungsbescheinigung erhalten.

Nach nun erfolgter Überprüfung der Anforderungen durch die gpaNRW erhielt proDoppik in der Version 5 die Zulassung, welche für die nächsten 5 Jahre bis zum 18.11.2026 gültig ist.

Die Prüfung beinhaltete folgende Bestandteile:

• aus Teil 1
Allgemeine Anforderungen

• aus Teil 2
Anforderungen des doppischen Finanzwesens

  • Haushaltsplanung
  • Haushaltsbewirtschaftung
  • Buchführung
  • Zahlungsabwicklung (Kasse)
  • Forderungs- und Vollziehungsmanagement
  • Jahresabschluss
  • Bilanz
  • Anlagenbuchhaltung.

Damit erhielt das Finanzwesen proDoppik von H&H, neben den schon vorhandenen Zertifikaten der TüVIT, der SAKD sowie der Zertifizierung nach IDW PS 880, eine weitere Bescheinigung.

Mit dieser erfüllen H&H-Kunden in Nordrhein-Westfalen, wie z.B Stadt Witten, Stadt Lünen, Stadt Velbert, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Beckum, Stadt Haan, Stadt Verl, Stadt Jüchen und auch zukünftig die Stadt Rheine den Anforderungen aus dem § 94 Absatz 2 GO NRW.