Finanzlösung proDoppik von H&H erhält Zulassung von der gpaNRW
Seit dem 01.01.2021 dürfen gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.
Um diesen Anspruch gerecht zu werden, hat H&H im Januar 2020 den Antrag zur Prüfung bei der gpaNRW eingereicht und daraufhin eine vorläufige Zulassungsbescheinigung erhalten.
Nach nun erfolgter Überprüfung der Anforderungen durch die gpaNRW erhielt proDoppik in der Version 5 die Zulassung, welche für die nächsten 5 Jahre bis zum 18.11.2026 gültig ist.
Die Prüfung beinhaltete folgende Bestandteile:
• aus Teil 1
Allgemeine Anforderungen
• aus Teil 2
Anforderungen des doppischen Finanzwesens
- Haushaltsplanung
- Haushaltsbewirtschaftung
- Buchführung
- Zahlungsabwicklung (Kasse)
- Forderungs- und Vollziehungsmanagement
- Jahresabschluss
- Bilanz
- Anlagenbuchhaltung.
Damit erhielt das Finanzwesen proDoppik von H&H, neben den schon vorhandenen Zertifikaten der TüVIT, der SAKD sowie der Zertifizierung nach IDW PS 880, eine weitere Bescheinigung.
Mit dieser erfüllen H&H-Kunden in Nordrhein-Westfalen, wie z.B Stadt Witten, Stadt Lünen, Stadt Velbert, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Beckum, Stadt Haan, Stadt Verl, Stadt Jüchen und auch zukünftig die Stadt Rheine den Anforderungen aus dem § 94 Absatz 2 GO NRW.